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BGH, 10.05.2005 - 1 StR 133/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Pflicht zur Erhebung einer Verfahrensrüge; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rüge der erheblichen Verletzung des Beschleunigungsgebots
- Judicialis
StPO § 345 Abs. 1 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344
Erforderlichkeit einer Verfahrensrüge bei Geltendmachung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung - datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03
Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge: Anwendung auf das Recht auf …
Auszug aus BGH, 10.05.2005 - 1 StR 133/05
Zu der als Sachbeschwerde erhobenen Rüge, das Landgericht habe das Beschleunigungsgebot in erheblicher Weise verletzt, bemerkt der Senat ergänzend: Die Behauptung, das Strafverfahren gegen den Angeklagten sei rechtsstaatswidrig verzögert worden, weil er nicht nur bis zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils über zwei Jahre in Untersuchungshaft gesessen habe, sondern weil auch die schriftlichen Urteilsgründe ohne hinreichenden Grund erst neun Monate später zugestellt worden seien, hätte nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Wege der Verfahrensrüge geltend gemacht werden müssen (BGH NStZ 2004, 639; st. Rspr.).